MEHRWERTE FÜR IHRE INVESTITION
FÖRDERUNGEN UND CASH BACK PRO WOHNUNG
Tilgungszuschuss und Zinsvorteil bis zu 52.500 Euro
KfW-Förderprogramm 261 für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse.
Investitionszuschuss bis zu 6.250 Euro
KfW-Förderprogramm 455-B für Maßnahmen zur Barrierereduzierung.
Diese Förderung wird für Wohnungen im 1. OG, 2. OG und DG 1 gewährt.
Förderung und Denkmalschutz
Gemäß § 7h/7i des Einkommensteuergesetzes können ca. 15 bis 20 % der gesamten Anschaffungskosten in den ersten acht Jahren mit 9 %, in den restlichen Jahren mit 7%, von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Diese Förderung wird für Wohnungen im 1. OG, OG und DG 1 gewährt.
Sonderabschreibung (5 % degressive AfA jährlich) für den Wohnungsneubau
Gemäß Wachstumsförderungsgesetz (Stand 31.03.2024) können Erwerber von Neubauwohnungen sechs Jahre lang 5% der Investitionskosten von der Steuer abschreiben. Dieser Steuervorteil gilt voraussichtlich für Wohnungen im DG 2 und für die Wohnungen im Neubaubereich in der Poststraße 3.
Sonderabschreibung (8 % AfA, 5 + 3 % jährlich) für den Mietwohnungsneubau
Gemäß Wachstumsförderungsgesetz (Stand 31.03.2024) können Vermieter von Neubauwohnungen vier Jahre lang 5% Sonder-AfA und 3 % reguläre Abschreibung der Investitionskosten von der Steuer geltend machen. Dieser Steuervorteil gilt voraussichtlich für Wohnungen im DG 2 und für die Wohnungen im Neubaubereich in der Poststraße 3.
Für jede Wohnung können alle Förderungen
auch kumuliert in Anspruch genommen werden!
Kaufpreis | 508.640 € |
Förderung KfW 261 | -49.225 € |
8 % AfA Vermietung Neubau** | -107.924 € |
Nettokaufpreis | 351.491 € |
Gesamtförderung | 157.149 € |
Ersparnis entspricht 31 % |
*Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die jeweilige genaue Höhe hängt von der Gesetzeslage, der Entscheidung der jeweiligen Behörde zum Zusagezeitpunkt und vom persönlichen Zins- und Tilgungssatz ab (3,5 % im Rechenbeispiel).
**Betrachtungszeitraum 6 Jahre