MEHRWERTE FÜR IHRE INVESTITION
FÖRDERUNGEN UND CASH BACK PRO WOHNUNG
Tilgungszuschuss und Zinsvorteil bis zu 45.000 Euro
KfW-Förderprogramm 261 für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse.
Investitionszuschuss bis zu 6.250 Euro
KfW-Förderprogramm 455-B für Maßnahmen zur Barrierereduzierung.
Förderung und Denkmalschutz
Gemäß § 7h/7i des Einkommensteuergesetz können zirka 15 bis 20 % der gesamten Anschaffungskosten in den ersten acht Jahren mit 9 %, in den restlichen Jahren mit 7 %, von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Diese Förderung wird für Wohnungen im 1. OG, 2. OG und DG 1 gewährt.
Sonderabschreibung (5 % degressive AfA) für den Wohnungsneubau
Gemäß Wachstumsförderungsgesetz (Stand 31.03.2024) können Erwerber von Neubauwohnungen sechs Jahre lang 5 % der Investitionskosten von der Steuer abschreiben. Dieser Steuervorteil gilt voraussichtlich für Wohnungen im DG 2 und für die Wohnungen im Neubaubereich.
Sonderabschreibung (8 % AfA, 5 + 3 %) für den Mietwohnungsneubau
Gemäß Wachstumsförderungsgesetz (Stand 31.03.2024) können Vermieter von Neubauwohnungen vier Jahre lang 5 % Sonder-AfA und 3 % reguläre Abschreibung der Investitionskosten von der Steuer geltend machen.
Für jede Wohnung können alle Förderungen
auch kumuliert in Anspruch genommen werden!
Kaufpreis | 462.400 € |
Förderung KfW 261 | -36.027 € |
Förderung KfW 455-B | -5.337 € |
8 % AfA Vermietung Neubau** | -97.100 € |
Nettokaufpreis | 323.936 € |
Gesamtförderung | 138.464 € |
Ersparnis entspricht 29,94 % |
*Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die jeweilige genaue Höhe hängt von der Gesetzeslage, der Entscheidung der jeweiligen Behörde zum Zusagezeitpunkt und vom persönlichen Zins- und Tilgungssatz ab (3,8 % bzw. 3,0 % im Rechenbeispiel).
**Betrachtungszeitraum 6 Jahre