MEHRWERTE FÜR IHRE INVESTITION

FÖRDERUNGEN UND CASH BACK PRO WOHNUNG

Tilgungszuschuss und Zinsvorteil bis zu 45.000 Euro
KfW-Förderprogramm 261 für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse.

Investitionszuschuss bis zu 6.250 Euro
KfW-Förderprogramm 455-B für Maßnahmen zur Barrierereduzierung.

Förderung und Denkmalschutz
Gemäß § 7h/7i des Einkommensteuergesetz können zirka 15 bis 20 % der gesamten Anschaffungskosten in den ersten acht Jahren mit 9 %, in den restlichen Jahren mit 7 %, von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Diese Förderung wird für Wohnungen im 1. OG, 2. OG und DG 1 gewährt.

Sonderabschreibung (5 % degressive AfA) für den Wohnungsneubau
Gemäß Wachstumsförderungsgesetz (Stand 31.03.2024) können Erwerber von Neubauwohnungen sechs Jahre lang 5 % der Investitionskosten von der Steuer abschreiben. Dieser Steuervorteil gilt voraussichtlich für Wohnungen im DG 2 und für die Wohnungen im Neubaubereich.

Sonderabschreibung (8 % AfA, 5 + 3 %) für den Mietwohnungsneubau
Gemäß Wachstumsförderungsgesetz (Stand 31.03.2024) können Vermieter von Neubauwohnungen vier Jahre lang 5 % Sonder-AfA und 3 % reguläre Abschreibung der Investitionskosten von der Steuer geltend machen.

  • FÖRDERUNGEN

  • bis zu 45.000 € für Energieeffizienz

  • bis zu 6.250 € für Barrierereduzierung

  • bis zu 20 % der Anschaffungskosten steuerlich absetzbar für Denkmalschutz

  • 5 % degressive AfA für 100 % der Anschaffungskosten

  • 8 % Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau

Für jede Wohnung können alle Förderungen
auch kumuliert in Anspruch genommen werden!

Beispiel 71m²-Wohnung*
Kaufpreis462.400 €
Förderung KfW 261-36.027 €
Förderung KfW 455-B-5.337 €
8 % AfA Vermietung Neubau**-97.100 €
Nettokaufpreis323.936 €
Gesamtförderung138.464 €
Ersparnis entspricht                                                                                                29,94 %
Die Gesamtförderung von 138.464,00 € entspricht einer Ersparnis von 29,94 % (gilt nur im Neubaubereich).*

*Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die jeweilige genaue Höhe hängt von der Gesetzeslage, der Entscheidung der jeweiligen Behörde zum Zusagezeitpunkt und vom persönlichen Zins- und Tilgungssatz ab (3,8 % bzw. 3,0 % im Rechenbeispiel).
**Betrachtungszeitraum 6 Jahre

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