MEHRWERTE FÜR IHRE INVESTITION
FÖRDERUNGEN UND CASH BACK PRO WOHNUNG
Tilgungszuschuss und Zinsvorteil bis zu 67.500 Euro*
KfW-Förderprogramm 261 für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse.
Investitionszuschuss bis zu 3.200 Euro*
KfW-Förderprogramm 159 für Maßnahmen zum Altersgerechten Umbauen.
Förderung und Denkmalschutz*
Gemäß § 7h/7i des Einkommensteuergesetz können zirka 15 bis 20 % der gesamten Anschaffungskosten in den ersten acht Jahren mit 9 %, in den restlichen Jahren mit 7 %, von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Diese Förderung wird für Wohnungen im 1. OG, 2. OG und DG 1 gewährt.
Sonderabschreibung (6% degressive AfA) für den Wohnungsneubau*
Gemäß Kabinettsbeschluss August 2023 sollen Erwerber von Neubauwohnungen sechs Jahre lang 6 % der Investitionskosten von der Steuer abschreiben können. Dieser Steuervorteil gilt voraussichtlich für Wohnungen im DG 2 und für die Wohnungen im Neubaubereich.
* Für die Wohnungen in den Dachgeschossen 2 und 3 (DG 2/DG3) kann keine Sonder-Afa-Denkmalschutz-Förderung und keine Förderungen nach KfW 455-E in Anspruch genommen werden. Jedoch für KfW 461.
Für jede Wohnung können alle Förderungen
auch kumuliert in Anspruch genommen werden!
Kaufpreis | 462.400 € |
Förderung KfW 261 | -67.500 € |
Förderung KfW 159 | -3.200 € |
6 % Degressive AfA | -64.800 € |
Nettokaufpreis | 326.900 € |
Gesamtförderung | 135.670 € |
Ersparnis entspricht 29,34 % |
*Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die jeweilige genaue Höhe hängt von der Gesetzeslage, der Entscheidung der jeweiligen Behörde zum Zusagezeitpunkt und vom persönlichen Zins- und Tilgungssatz ab (4,5 bzw. 3,0 % im Rechenbeispiel).