MEHRWERTE FÜR IHRE INVESTITION

FÖRDERUNGEN UND CASH BACK PRO WOHNUNG

Tilgungszuschuss und Zinsvorteil bis zu 52.500 Euro
KfW-Förderprogramm 261 für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse.

Investitionszuschuss bis zu 6.250 Euro
KfW-Förderprogramm 455-B für Maßnahmen zur Barrierereduzierung.
Diese Förderung wird für Wohnungen im 1. OG, 2. OG und DG 1 gewährt.

Förderung und Denkmalschutz
Gemäß § 7h/7i des Einkommensteuergesetzes können ca. 15 bis 20 % der gesamten Anschaffungskosten in den ersten acht Jahren mit 9 %, in den restlichen Jahren mit 7%, von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Diese Förderung wird für Wohnungen im 1. OG, OG und DG 1 gewährt.

Sonderabschreibung (5 % degressive AfA jährlich) für den Wohnungsneubau
Gemäß Wachstumsförderungsgesetz (Stand 31.03.2024) können Erwerber von Neubauwohnungen sechs Jahre lang 5% der Investitionskosten von der Steuer abschreiben. Dieser Steuervorteil gilt voraussichtlich für Wohnungen im DG 2 und für die Wohnungen im Neubaubereich in der Poststraße 3.

Sonderabschreibung (8 % AfA, 5 + 3 % jährlich) für den Mietwohnungsneubau
Gemäß Wachstumsförderungsgesetz (Stand 31.03.2024) können Vermieter von Neubauwohnungen vier Jahre lang 5% Sonder-AfA und 3 % reguläre Abschreibung der Investitionskosten von der Steuer geltend machen. Dieser Steuervorteil gilt voraussichtlich für Wohnungen im DG 2 und für die Wohnungen im Neubaubereich in der Poststraße 3.

  • FÖRDERUNGEN

  • bis zu 52.500 € für Energieeffizienz

  • bis zu 6.250 € für Barrierereduzierung

  • bis zu 20 % der Anschaffungskosten steuerlich absetzbar für Denkmalschutz

  • 5 % degressive AfA für 100 % der Anschaffungskosten

  • 8 % Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau

Für jede Wohnung können alle Förderungen
auch kumuliert in Anspruch genommen werden!

Beispiel 71m²-Wohnung*
Kaufpreis508.640 €
Förderung KfW 261-49.225 €
8 % AfA Vermietung Neubau**-107.924 €
Nettokaufpreis351.491 €
Gesamtförderung157.149 €
Ersparnis entspricht                                                                                                31 %
*Die Gesamtförderung von 157.149 € entspricht einer Ersparnis von 31 % (gilt nur im Neubaubereich und nur bei Vermietung).

*Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die jeweilige genaue Höhe hängt von der Gesetzeslage, der Entscheidung der jeweiligen Behörde zum Zusagezeitpunkt und vom persönlichen Zins- und Tilgungssatz ab (3,5 % im Rechenbeispiel).
**Betrachtungszeitraum 6 Jahre

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