MEHRWERTE FÜR IHRE INVESTITION

FÖRDERUNGEN UND CASH BACK PRO WOHNUNG

Tilgungszuschuss und Zinsvorteil bis zu 67.500 Euro*
KfW-Förderprogramm 261 für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse.

Investitionszuschuss bis zu 3.200 Euro*
KfW-Förderprogramm 159 für Maßnahmen zum Altersgerechten Umbauen.

Förderung und Denkmalschutz*
Gemäß § 7h/7i des Einkommensteuergesetz können zirka 15 bis 20 % der gesamten Anschaffungskosten in den ersten acht Jahren mit 9 %, in den restlichen Jahren mit 7 %, von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Diese Förderung wird für Wohnungen im 1. OG, 2. OG und DG 1 gewährt.

Sonderabschreibung (6% degressive AfA) für den Wohnungsneubau*
Gemäß Kabinettsbeschluss August 2023 sollen Erwerber von Neubauwohnungen sechs Jahre lang 6 % der Investitionskosten von der Steuer abschreiben können. Dieser Steuervorteil gilt voraussichtlich für Wohnungen im DG 2 und für die Wohnungen im Neubaubereich.

* Für die Wohnungen in den Dachgeschossen 2 und 3 (DG 2/DG3) kann keine Sonder-Afa-Denkmalschutz-Förderung und keine Förderungen nach KfW 455-E in Anspruch genommen werden. Jedoch für KfW 461.

  • FÖRDERUNGEN

  • bis zu 67.500 € für Energieeffizienz

  • bis zu 3.200 € für Altersgerechtes Umbauen

  • bis zu 20 % der Anschaffungskosten steuerlich absetzbar für Denkmalschutz

  • 6 % degressive AfA für 100 % der Anschaffungskosten (für sechs Jahre)

Für jede Wohnung können alle Förderungen
auch kumuliert in Anspruch genommen werden!

Beispiel 71m²-Wohnung
Kaufpreis462.400 €
Förderung KfW 261-67.500 €
Förderung KfW 159-3.200 €
6 % Degressive AfA-64.800 €
Nettokaufpreis326.900 €
Gesamtförderung135.670 €
Ersparnis entspricht                                                                                                29,34 %
Die Gesamtförderung von 135.670,00 € entspricht einer Ersparnis von 29,34 % (gilt nur im Neubaubereich).*

*Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die jeweilige genaue Höhe hängt von der Gesetzeslage, der Entscheidung der jeweiligen Behörde zum Zusagezeitpunkt und vom persönlichen Zins- und Tilgungssatz ab (4,5 bzw. 3,0 % im Rechenbeispiel).

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